DVU: Mehr Demokratie
DVU: Mehr Demokratie
Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene!
Das deutsche Volk ist nach dem Grundgesetz Träger der Staatsgewalt, aber oft muss es den gegenteiligen Eindruck haben. Bestes Beispiel: Ob es den Euro wollte oder nicht, es bekam ihn. Mit der Osterweiterung der EU soll es jetzt genau so gehen.
Den Willen der Mehrheit berücksichtigen!
Die DVU fordert seit ihrer Gründung Volksabstimmungen auch auf Bundesebene (Volksbegehren und Volksentscheide) „als geeignete Instrumente, die Bürger in wesentlichen Fragen mitbestimmen zu lassen und den Willen der Mehrheit zu berücksichtigen”. Die freiheitliche demokratische Grundordnung könne so dem Bürger näher gebracht werden.
Das Grundgesetz regelt in seinem zentralen Artikel 20: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.” Dieser Grundsatz der Volkssouveränität gehört zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, mehr noch: Es ist das Wesen der Demokratie („Volksherrschaft”), daß die vom Volke ausgehende Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird.
Wahlen und Abstimmungen? Während die Verfassungen mehrerer Bundesländer Volksabstimmungen vorsehen, ist dies bundesrechtlich nur bei „Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes” der Fall.
„Gefährliche Tendenzen zur Staatsverdrossenheit”
Die Einführung weiterer Fälle von Abstimmungen wäre aber nicht nur zulässig, sondern mittlerweile sogar durch das Demokratieprinzip geboten. Auf die Einführung von Volksabstimmungen drängt geradezu, was das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Entscheidungen über den Soll- und über den Ist-Zustand unseres Gemeinwesens niedergelegt hat:
Im Urteil zur Parteienfinanzierung von 1966 hat das Bundesverfassungsgericht betont, in einer Demokratie müsse die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen und nicht umgekehrt verlaufen.
Im Brokdorf-Beschluss von 1985 stellte das Bundesverfassungsgericht fest: „Große Verbände, finanzstarke Geldgeber oder Massenmedien können beträchtliche Einflüsse ausüben, während sich der Staatsbürger eher als ohnmächtig erlebt.” Der direkte Zugang zu den Medien und die Chance, sich durch sie zu äußern, sei auf wenige beschränkt. Der Einfluß selbst der Wählermehrheit sei zwischen den Wahlen recht begrenzt; die Staatsgewalt werde durch einen überlegenen bürokratischen Apparat verwaltet. Das Bundesverfassungsgericht spricht von einem “Bewusstsein politischer Ohnmacht und gefährlichen Tendenzen zur Staatsverdrossenheit”.
Im Maastricht-Urteil von 1993 hat das Bundesverfassungsgericht auf die zusätzliche Gefahr hingewiesen, dass die in der Wahl liegende Ausübung von Staatsgewalt durch die Verlagerung von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages auf die Europäische Union so entleert wird, dass das demokratische Prinzip verletzt wird.
Volksabstimmung durch das Grundgesetz geboten
Anknüpfend an das Brokdorf-Urteil wird man heute sagen müssen, dass das „Bewusstsein politischer Ohnmacht und gefährliche Tendenzen zur Staatsverdrossenheit” mittlerweile weit stärker sind als 1985. Das zeigt sich auch im Rückgang der Wahlbeteiligung und der „Vergreisung” der großen Parteien. Die Verselbständigung von Parteien und Politikern gegenüber ihrem Volk ist fortgeschritten. In der Frage des Euro zeigte sich eine geradezu erschreckende Entfremdung. Hier hatten die Deutschen auch Gelegenheit zu sehen, wie andere Völker über die Einführung der neuen Währung selbst entscheiden durften. Seitens der Europäischen Union wird die Ausübung der Staatsgewalt durch das deutsche Volk weiter zurückgedrängt, da vieles, was einst der Bundestag entschied, heute auf europäischer Ebene ausgemacht wird.
Die Bestandsaufnahme zeigt: Das deutsche Volk hat zu wenig Einfluss auf sein eigenes Schicksal. Die Einflussnahme über die Parteien als Mittler ist ein halbes Jahrhundert nach Gründung der Bundesrepublik nicht (mehr) ausreichend, da der Wille des Volkes von diesen häufig nicht mehr ernst genug genommen wird. Politiker missverstehen ihre Aufgabe zunehmend als eine Art Vormundschaft.
Damit die Politik nicht mit dem Volk Schlitten fährt
Es müssen Volksabstimmungen über die das deutsche Volk wesentlich berührenden Fragen hinzutreten, damit die Staatsgewalt wieder effektiv vom Volke ausgeht und sich im Konfliktfall der Souverän, das Volk, und nicht der Apparat durchsetzt. Denn Souveränität ist gekennzeichnet durch das Innehaben der höchsten Entscheidungsgewalt.
Die Vorschrift, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, ist derzeit eine Vorschrift ohne ausreichende Vorkehrung zu ihrer Durchsetzung. Mit der Einführung der Volksabstimmung wird sich dies wieder ändern. Das parlamentarische Repräsentativsystem bedarf mehr denn je der Ergänzung durch plebiszitäre Mitwirkungsrechte, mit denen das Volk den politischen Kurs notfalls korrigieren kann.
Die Vorteile sind vielfältig: Volksabstimmungen geben dem Bürger nicht nur das jetzt zur Volkssouveränität fehlende Stück wieder und verhindern die weitere Verselbständigung des politischen Prozesses. Die Demokratie gewinnt auch an Legitimation und Akzeptanz, wenn das Volk bestimmte, es wesentlich berührende Fragen selber entscheiden kann. Wenn also die Politik nicht mit dem Volk Schlitten fahren kann. Das hat sich am stärksten in der Schweiz gezeigt, wo Volksabstimmungen seit langem zur festen Verankerung der Demokratie beitragen.
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